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   OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06   

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https://dejure.org/2006,18101
OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06 (https://dejure.org/2006,18101)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.03.2006 - 6 W 114/06 (https://dejure.org/2006,18101)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. März 2006 - 6 W 114/06 (https://dejure.org/2006,18101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung eines Pflichtteilsergänzungsbetrages; Erfordernis einer hinreichenden Erfolgsaussicht hinsichtlich der beabsichtigten Rechtsverfolgung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anforderung an die vertragliche Einigung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 516 § 2325
    Pflichtteilsergänzungsansprüche bei gemischten Schenkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1413
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 132/80

    Zur Pflichtteilsberechnung bei gemischter Schenkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06
    In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Vertragsparteien über die Unentgeltlichkeit der Wertdifferenz einig waren, dass also eine teilweise Schenkung erfolgen sollte (BGH NJW 1981, 2458, 2459).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06
    Den Wert der auszutauschenden Leistungen können die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen, es sei denn, es liegt eine willkürliche Bemessung vor (BGH NJW 1972, 1709, 1710).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06
    Der von der Klägerin angesprochene Meinungsstreit darüber, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen bei einem vorbehaltenen Nutzungsrecht der Wert im Zeitpunkt der Schenkung oder im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich sein soll (vgl. z. B. BGH NJW-RR 1996, 705, 707 einerseits und OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734, 735 andererseits), ist für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.
  • OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06
    Der von der Klägerin angesprochene Meinungsstreit darüber, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen bei einem vorbehaltenen Nutzungsrecht der Wert im Zeitpunkt der Schenkung oder im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich sein soll (vgl. z. B. BGH NJW-RR 1996, 705, 707 einerseits und OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734, 735 andererseits), ist für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.
  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06
    Da die Einigung vor oder bei Erbringung der Leistung - hier der Übereignung des Hausgrundstücks - zustande gekommen sein muss, kann grundsätzlich nur der Wert maßgeblich sein, den der Leistungsgegenstand zu diesem Zeitpunkt hatte (vgl. BGH NJW 1964, 1323; Staudinger/Olshausen § 2325 Rdnr. 3).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2023 - 5 U 35/23

    Umfang des bestehenden Pflichtteils grundsätzlich in der Hälfte des Wertes des

    Im Streitfall ist der im Vertrag mit 9.600,- Euro angegebene, von den Parteien auch übereinstimmend zugrunde gelegte Jahresnutzwert dieses Rechts als künftig wiederkehrende Gegenleistung für die am 2. Juni 1932 geborene Erblasserin, den insoweit zutreffenden Rechtsausführungen des Beklagten entsprechend, mit dem Faktor 5, 770 für Frauen mit vollendetem 84. Lebensjahr zu kapitalisieren: Dieser Faktor entspricht dem vom Bundesministerium der Finanzen gemäß § 14 Abs. 1 BewG ermittelten Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im hier maßgeblichen Zeitraum ab 1. Januar 2017 (BMF-Schreiben vom 4. November 2016, Gz.: IV C 7 - S 3104/09/10001, Dok. Nr. 2016/1012678 = Anlage K6); er kann anerkanntermaßen für die Ermittlung des Wertes eines - wie hier - lebenslänglich eingeräumten Nutzungsrechts herangezogen werden (s. etwa OLG Celle, FamRZ 2009, 462; OLG Koblenz, FamRZ 2006, 1413).
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